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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#23
Danke für Deine Anwort. Bin jetzt ertmal vor dier Tür gegangen um einen klaren Kopf zu bekommen. Jetzt habe ich mir nochmal die Berechnung hergenommen. Es ist jetzt so, dass mir nur noch der Mindestbedarf bleibt. Also 1100 Euro. Man das war schon vorher knapp, aber jetzt kann ich nicht einmal mehr die Dauerausgaben decken.
Was kann ich tun ? Mal unter dem Blickwinkel, irgendwelche Zuschüsse etc zu beantragen ? Ich kann ja nicht mehr mal mit den Kinder ins Kino gehen. Was mache ich denn am WE. Sie sind so oft und das auch sehr gern bei mir und das freut mich.
Einigung mit KM habe ich versucht. Geht nicht. Blockade!
Regulär nimmt Sie ab Mai wieder Ihrer Tätigkeit auf. Bis dahin sollte wohl auch ein Krippenplatz bzw. Tagesmutter gefunden sein. Ist das viellicht meine Brücke, einfach mal die Monate durchstehen oder gibts da noch "externe" Hilfe.
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 20-01-2013, 00:08
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 13:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 14:13
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von wasnun - 20-01-2013, 15:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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