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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#24
Wenn dir mit bereinigtem Einkommen abzgl. Kindesunterhalt nur noch der Selbstbehalt bleibt, bist du nicht zum Zahlen von BU verpflichtet. Genau das würde ich dem JA auch schreiben. Eigentlich müssten die ja deine Einkommensunterlagen eh haben, falls nichts, aktuelle mitschicken.

Wenn die Kinder so viel bei dir sind, ist evtl. eine Aufstockung möglich?! Da gibt es hier im Forum einige Experten, ich weiß leider nur wenig dazu.

Und mach dir keinen Kopf wegen Kinogehen usw. Wenn deine Kinder so gerne bei dir sind, freuen sie sich sicher (gerade in dem Alter) über einen Spielplatzbesuch, einen Bastelnachmittag, etc. genauso.
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 20-01-2013, 00:08
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 13:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 14:13
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von Jessy - 20-01-2013, 15:58
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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