25-03-2009, 23:04
(25-03-2009, 20:01)italia schrieb: also kann man unbekümmert auch innerhalb der EU außerhalb von D. mit einem vorliegendem Haftbefehl -ohne in Furcht Leben zu müssen-, Arbeit aufnehmen? Oder ermittelt da irgendwer und die Lampen springen an in diesem Land?
Ermittelt wird immer. Die Kunst liegt darin, den Absprung zu schaffen.
Am besten mit einem ordentlichem Job im neuen Land.
Das -neue- Land wird Dir mit der dortigen Rechtsprechung einiges
an Problemen abnehmen, wenn Du dort ein "ordentlicher" Steuerzahler
bist.
Viele Länder der EU zeigen Deutschland die kalte Schulter, wenn es
um Pfändungen nach Deutschem Recht geht. Das interessiert
die meist nicht.