22-01-2013, 13:12
Der (vorläufige) Beschluß vom Sozialgericht ist da.
Das Jobcenter wird verurteilt, das anteilige Sozialgeld rückwirkend ab Dezember zu bezahlen. Künftig sind diese Leistungen vorschüssig zu gewähren.
Weitere Ansprüche werden in der Hauptverhandlung verhandelt.
Zur Begründung führt das SG aus, daß in dem vom JC angeführten Urteil des BSG, B 14 AS 54/08 R, zwar der Unterhaltsvorschuß der Kläger als Einkommen zu bewerten ist,
jedoch steht weder in der Urteilsbegründung noch im Tatbestand dieses Urteils, ob das Einkommen auch zur Verfügung steht.
Das war hier bei den Unterhaltszahlungen an die Mutter der Kinder nicht der Fall. Es handelt sich um "nicht bereite Mittel".
Das Ergebnis der noch folgenden Hauptverhandlung könnte dann für unterhaltszahlende und umgangsberechtigte Elternteile interessant sein,
denn diese konkrete Situation gab es in der bisherigen Sozialrechtsprechung noch nicht. Die Kläger waren in diesen Verfahren nicht leistungsfähig
für die Zahlung von (Kindes)Unterhalt. Mir kam es hier auch darauf an, hier Rechtssicherheit zu schaffen.
Das Jobcenter wird verurteilt, das anteilige Sozialgeld rückwirkend ab Dezember zu bezahlen. Künftig sind diese Leistungen vorschüssig zu gewähren.
Weitere Ansprüche werden in der Hauptverhandlung verhandelt.
Zur Begründung führt das SG aus, daß in dem vom JC angeführten Urteil des BSG, B 14 AS 54/08 R, zwar der Unterhaltsvorschuß der Kläger als Einkommen zu bewerten ist,
jedoch steht weder in der Urteilsbegründung noch im Tatbestand dieses Urteils, ob das Einkommen auch zur Verfügung steht.
Das war hier bei den Unterhaltszahlungen an die Mutter der Kinder nicht der Fall. Es handelt sich um "nicht bereite Mittel".
Das Ergebnis der noch folgenden Hauptverhandlung könnte dann für unterhaltszahlende und umgangsberechtigte Elternteile interessant sein,
denn diese konkrete Situation gab es in der bisherigen Sozialrechtsprechung noch nicht. Die Kläger waren in diesen Verfahren nicht leistungsfähig
für die Zahlung von (Kindes)Unterhalt. Mir kam es hier auch darauf an, hier Rechtssicherheit zu schaffen.