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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Heute, am 22.01.2013 habe ich selbst den Antrag auf Wiederaufnahme bei der Einlaufstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft abgegeben.

Den Grund warum ich selbst tätig werden musste, sehe ich neben politischen Motiven darin, dass die Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die noch mögliche gemeinnützige Arbeit unter dem Aktenzeichen der Erstinstanz läuft.

Damals hatte ich noch keinen anwaltlichen Beistand, da ich diesen in der ersten Instanz noch nicht von Nöten sah.

Mal Schauen, was dabei raus kommt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 22-01-2013, 20:06

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