(22-01-2013, 22:23)Pogo schrieb: Ich bin selbstständig ALG2 aufstockend und habe ca. 600€ Gewinn, also 200€ Selbsbstbehalt.Du meinst wohl Freibetrag ?!? Selbstbehalt gehört zur Unterhaltsrechts-Sprache.
(22-01-2013, 22:23)Pogo schrieb: Wenn ich das grob überschlage kann ich doch den ganzen Aufwand beim JC mit KU vergesen, oder?Du wärst schön blöd. Mach gefälligst die Angaben: Titel + Zahlungsbelege(=z.B. Kontoauszüge, Rest geschwärzt)
(22-01-2013, 23:31)Pogo schrieb: - JC gibt allen Klagepunkten nach aber Rückzahlung bleibt zu 75% aus.Dranbleiben. Evtl. hätest/solltest du Überprüfungsantrag stellen sollen [Sage jetzt dem Gericht, dass eine Klage als Ü-Antrag zu werten ist]. Die haben gefälligst deine Einkommenanrechnung/Freibetragrechnung zu korrigieren, seit dem Zeitpunkt, wo die Titel kannten.
Nach deinen Angaben sähe meine Rechnung ab 1.1.2013 so aus:
Bedarf:
501,00 Kosten der Unterkunft (für 2 Personen = Vater + Kind)
382,00 Regelsatz Erwachsener (im Jahr 2012 = 374€ !!)
51,00 anteiliger Regelsatz Kind (= 255.- / 30 Tage * 6 Umgangstage) (im Jahr 2012 = 251€ !!)
XX,00 Fahrtkosten für Umgang [Kann sein, dass du die in die Betriebsausgaben "integriert" hast?]
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934 + XX
Einkommensanrechnung:
600.- Netto-Gewinn aus Selbständigkeit (nach Abzug Betriebskosten + Steuern + KV + Altersvorsorge)
- 190,40 Kindesunterhalt (Beleg Titel + Zahlungsbelege)
- 100,00 Grundfreibetrag nach §11b Abs 2 Satz 1 SGBII
- 100,00 zusätzlicher Freibetrag (20% des Einkommens zwischen 100,01 und 1000,00€)
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209,60 anrechenbares Einkommen
Ergibt: 724,40 € Aufstockungsbetrag
Nach einer Überprüfung und Korrektur der Einkommensanrechnung sollten die KU-Beträge seit Mai nachgezahlt werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #