26-03-2009, 07:52
(26-03-2009, 02:09)Trinco schrieb: Allzu große Aktivität seitens der Strafverfolgungsbehörden brauchst Du nicht zu befürchten. Zumindest nicht bei Pille-Palle-Delikten.
Genau das ist der Knackpunkt, italia,
also ob jemand in Germanistan nun seinen Hinterbliebenen die ihm auferlegten Zahlungen leistet oder nicht, wären eingehende Sachverhalte, die wohl bei jeder Bullerei jenseits der germanistanischen Grenzen irgendwo vom hintersten Stapel in den Mülleimer rutschen. Denn das hat nirgendwo was mit strafrechtlicher Relevanz zu tun. Ist eben "nur Zivilrechtliches", noch dazu nach dem Zivilrecht irgendwo im Ausland ... in Flandern würde der Polizist in den meisten Fällen grinsend denken, daß es doch okay ist, wenn der Gesuchte sein in Belgien erarbeitetes Geld bitte in Belgien ausgibt ... in der Wallonie würde "der Nonsens aus dem Reich" mit einem hämischen Grinsen direkt im Müll landen ... in Brüssel hätte kein wallonischer Bulle Zeit dafür und würde der flämische Bulle gelangweilt darüber etwas gähnen und den Kopf schütteln, ob die germanistanischen Kollegen wirklich keine anderen Sorgen mehr haben ... und schon landet der Sachverhalt wieder ganz unten im Stapel der unwichtigsten offenen Vorgänge in der Ablage.
Hier in Belgien müßten sie von Germanistan aus schon zumindest eine Anwaltskanzlei einschalten. Nur eben, das würde teuer werden. Da greift auch keine Prozeßkostenhilfe, denn die ist nur für germanistanische Gerichte bestimmt... .
Also bis es da zur Kontopfändung und zur Lohnpfändung kommt, würde einiges Wasser die Ardennen runterfließen... .
Allerbeste Grüße aus Belgien in bester krimineller Verbundenheit,
Goddiejens