23-01-2013, 12:58
Punktgenau ein weiteres Mal dargestellt, was man hier im Thread exakt ebenso schon vor zwei Monaten lesen konnte.
Aber ebenso punktgenau die Verantwortlichen ausgespart. Da haben sich die Juristenautoren wie üblich nicht herangetraut, staatstragend wie sie sind. Ich nenne sie aber: Ein Rechtsausschuß, den dem entweder totale Inkompetenz oder absichtlicher Betrug herrscht, ein Bundestag der etwas absegnet das er nicht annähernd versteht und es offenbar liebt, verarscht zu wersen, eine Ministerin die durch schweigen zulässt, dass die heren Prinzipien gebrochen werden, die sie bie der letzten Reform lautstark als Kernpunkt verkündet hat.
Man beachte auch das Geheule bei der letzten Reform über bestehende Ehen, deren Ehepartner unwillentlich mit einer neuen Rechtslage konfrontiert werden. Diesmal, bei einer extremen Unterhaltsverlängerung ohne Übergangsregeln, die ja dasselbe bedeutet schweigt das ganze Gschwerl' wie ein toter Fisch.
Wenn die Rechtspflege nicht so kriecherisch veranlagt wäre, könnten die Gerichte diese "Reform" durch entsprechende Auslegung in die richtigen Bahnen lenken. Demnach dürfte nur als lange Ehe gelten, was ein halbes Leben dauerte oder das ganze Erwerbsleben über. Erst dann bildet sich das Vertrauen auf lebenslange Dauer. Lebenslanger Unterhalt ab 40 Jahren Ehe: Bittesehr. Aber nicht für Figuren, die mit 25 heiraten, ihre Zeit in Nagelstudios verbringen und deren Affären dann mit 38 zur Scheidung führen, um dann die restlichen 40 Jahre des Lebens Unterhalt zu kassieren. Grenzenlose Unterhaltsrenten für rumsitzen? Aus so was können nur Juristen oder hirnkranke Ideologen kommen.
Aber ebenso punktgenau die Verantwortlichen ausgespart. Da haben sich die Juristenautoren wie üblich nicht herangetraut, staatstragend wie sie sind. Ich nenne sie aber: Ein Rechtsausschuß, den dem entweder totale Inkompetenz oder absichtlicher Betrug herrscht, ein Bundestag der etwas absegnet das er nicht annähernd versteht und es offenbar liebt, verarscht zu wersen, eine Ministerin die durch schweigen zulässt, dass die heren Prinzipien gebrochen werden, die sie bie der letzten Reform lautstark als Kernpunkt verkündet hat.
Man beachte auch das Geheule bei der letzten Reform über bestehende Ehen, deren Ehepartner unwillentlich mit einer neuen Rechtslage konfrontiert werden. Diesmal, bei einer extremen Unterhaltsverlängerung ohne Übergangsregeln, die ja dasselbe bedeutet schweigt das ganze Gschwerl' wie ein toter Fisch.
Wenn die Rechtspflege nicht so kriecherisch veranlagt wäre, könnten die Gerichte diese "Reform" durch entsprechende Auslegung in die richtigen Bahnen lenken. Demnach dürfte nur als lange Ehe gelten, was ein halbes Leben dauerte oder das ganze Erwerbsleben über. Erst dann bildet sich das Vertrauen auf lebenslange Dauer. Lebenslanger Unterhalt ab 40 Jahren Ehe: Bittesehr. Aber nicht für Figuren, die mit 25 heiraten, ihre Zeit in Nagelstudios verbringen und deren Affären dann mit 38 zur Scheidung führen, um dann die restlichen 40 Jahre des Lebens Unterhalt zu kassieren. Grenzenlose Unterhaltsrenten für rumsitzen? Aus so was können nur Juristen oder hirnkranke Ideologen kommen.