23-01-2013, 14:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2013, 15:01 von Das Nerdliche Orakel.)
Zitat:Nach Ansicht des Gerichts hat die Frau in den Jahren 1996 sowie zwischen 1999 und 2001 zwei Kinder direkt nach den Geburten unversorgt auf dem Dachboden ihres damaligen Wohnhauses in Ostertimke (Landkreis Rotenburg) zurückgelassen.Aha! Welches Neugeborene überlebt es, wenn es unversorgt auf den Dachboden gelegt wird?
Die erste Tat wurde als versuchter Totschlag gewertet, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Junge auch ohne das Zutun der Angeklagten starb.
Ein Mann hätte dafür lebenslänglich bekommen. Die Frage ist nur, ob er mit oder ohne Sicherungsverwahrung. Dass Verhungernlassen statt das Neugeborene schnell zu töten, wäre ihm als besondere Grausamkeit ausgelegt worden.
Das erklärt, warum viel mehr Männer wegen Tötungsdelikten im Knast sind als Frauen.