(23-01-2013, 14:38)PolyTrauma schrieb: Liegt der Freibetrag bei Selbständigen jetzt im Ermessensspielaum der SB, oder ist der regional unterschiedlich, oder wird der durch Würfeln ermittelt?
Nein. Nur der Grundfreibetrag (siehe §11b Abs 2) wird unterschiedlich behandelt. Bei abhängig Beschäftigten wird er pauschal mit 100.- angesetzt. Bei Selbständigen werden quasi die tatsächlichen "angemessenen" Betriebsausgaben hier angesetzt - nur auf Nachweis (= z.B. EKS) - das kann weniger, aber auch mehr sein.
Der "weitere" Freibetrag (siehe §11b Abs 3)wird wieder bei allen gleich gehandhabt:
- 20% bei Einkommen zwischen 100,01 bis 1000,00€
- 10% bei einkommen zwischen 1000,01 bis 1200 (kinderlos) oder 1500 (mit Kindern)
Faktisch sind ziemlich viele Freibetragsrechnungen in den JC-Becheiden falsch. Selbst nachrehcnen und ggfs. Widerspruch einlegen, lohnt oft.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #