23-01-2013, 20:43
Letztes Jahr im August 2012 erhielt ich vom Jugendamt die Information, dass meine Tochter keinen Anspruch mehr auf Unterhaltszahlung hätte.
Jugendamt: "... nach den hier vorliegenden Schulbescheinigungen wurde Ihre Tochter wegen mangelnder Schulkapazitäten nicht in die Berufsfachschule Wirtschaft aufgenommen. Sie macht nun ein weiteres Berufsgrundschuljahr , Bereich Sozial- und Gesundheitswesen. Dadurch erlangt sie keine weitere Qualifikation ihrer allgemeinen Schulbildung und ist daher auch nicht unterhaltsberechtigt."
So hatte ich die Zahlungen einvernehmlich mit dem Jugendamt eingestellt. So weit, so gut.
Heute habe ich von einem Verwandten aus Deutschland erfahren, dass meine Exfrau meinen Aufenthaltsort herausfinden möchte, da meine Tochter doch dringend mit mir in Kontakt treten möchte. Solange das Jugendamt für die Beschaffung des Unterhalts gesorgt hatte, suchte meine Tochter niemals einen persönlichen Kontakt. Hinter der sogenannten Herzensangelegenheit steht eindeutig die Forderung nach GELD.
Ich befinde mich noch immer im EU-Ausland, habe kein Einkommen und keine Postanschrift in Deutschland.
Hat sich zum Jahr 2013 an der rechtlichen Situation etwas geändert? Kann ich in Deutschland rechtskräftig verklagt werden?
Jugendamt: "... nach den hier vorliegenden Schulbescheinigungen wurde Ihre Tochter wegen mangelnder Schulkapazitäten nicht in die Berufsfachschule Wirtschaft aufgenommen. Sie macht nun ein weiteres Berufsgrundschuljahr , Bereich Sozial- und Gesundheitswesen. Dadurch erlangt sie keine weitere Qualifikation ihrer allgemeinen Schulbildung und ist daher auch nicht unterhaltsberechtigt."
So hatte ich die Zahlungen einvernehmlich mit dem Jugendamt eingestellt. So weit, so gut.
Heute habe ich von einem Verwandten aus Deutschland erfahren, dass meine Exfrau meinen Aufenthaltsort herausfinden möchte, da meine Tochter doch dringend mit mir in Kontakt treten möchte. Solange das Jugendamt für die Beschaffung des Unterhalts gesorgt hatte, suchte meine Tochter niemals einen persönlichen Kontakt. Hinter der sogenannten Herzensangelegenheit steht eindeutig die Forderung nach GELD.
Ich befinde mich noch immer im EU-Ausland, habe kein Einkommen und keine Postanschrift in Deutschland.
Hat sich zum Jahr 2013 an der rechtlichen Situation etwas geändert? Kann ich in Deutschland rechtskräftig verklagt werden?