25-01-2013, 17:34
Ich sage es gerne nocheinmal. Es geht um eine Verbesserung der Situation. Ich beantrage nicht das alleinige Sorgerecht noch strenge ich sonst einen epischen Endkampf zwischen Gut und Böse an.
Es soll eine verbesserte Umgangsregelung sein.
Wer sollte das verwehren und warum?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Anwältin der Ex war mal wieder schneller als meiner - ist wohl nicht ausgelastet - und stellt einen Antrag im einstweiligen Verfahren auf das alleinige ABR.
Nocheinmal ein bisschen im Detail:
Die Gegenseite hat beantragt die EA im schriftlichen Verfahren durchzuwinken unter Ausschluss der gängigen Fristen. Mit Festsetzung eines Anhörungstermins ist das wohl vom Tisch.
Die Gegenseite hätte wohl auch gerne gesehen, dass der Gerichtsstand wechselt aber das hiesige Amtsgericht hat das Verfahren eröffnet. Das Gericht scheint auch keine besoneres Eilbedürftigkeit zu verspüren - warum auch? Die Ex ist ja schon samt Kind weg - denn der anberaumte Termin ist noch einige Wochen hin.
Also alles in Allem ein guter Anfang.
Derweil ist auch mein Antrag auf Übertragung des ABRs raus.
Es soll eine verbesserte Umgangsregelung sein.
Wer sollte das verwehren und warum?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Anwältin der Ex war mal wieder schneller als meiner - ist wohl nicht ausgelastet - und stellt einen Antrag im einstweiligen Verfahren auf das alleinige ABR.
Nocheinmal ein bisschen im Detail:
Die Gegenseite hat beantragt die EA im schriftlichen Verfahren durchzuwinken unter Ausschluss der gängigen Fristen. Mit Festsetzung eines Anhörungstermins ist das wohl vom Tisch.

Die Gegenseite hätte wohl auch gerne gesehen, dass der Gerichtsstand wechselt aber das hiesige Amtsgericht hat das Verfahren eröffnet. Das Gericht scheint auch keine besoneres Eilbedürftigkeit zu verspüren - warum auch? Die Ex ist ja schon samt Kind weg - denn der anberaumte Termin ist noch einige Wochen hin.
Also alles in Allem ein guter Anfang.
Derweil ist auch mein Antrag auf Übertragung des ABRs raus.