26-01-2013, 09:14
Ja. Das ist rechtens.
Das Bürgerbüro "genehmigt" mit der Ummeldung ja nicht einen gewünschten Umzug, sondern registriert einen bereits vollzogenen Umzug.
Das Bürgerbüro "genehmigt" mit der Ummeldung ja nicht einen gewünschten Umzug, sondern registriert einen bereits vollzogenen Umzug.