26-01-2013, 21:09
Es scheint übrigens schnuppe zu sein, ob sein Kind bei einem mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Man kann zwar steuerlich etwas geltend machen, aber laut p kann die KM dies wieder rückgängig machen, wenn sie will.
Man kann zwar steuerlich etwas geltend machen, aber laut p kann die KM dies wieder rückgängig machen, wenn sie will.