27-01-2013, 21:16
@sorglos: Schon interessant, was für Verwirrung entsteht, wenn man doch eigentlich der festen Ansicht ist, sich klar und deutlich ausgedrückt zu haben:
1. Ich habe (Vergangenheitsform!) meine Tochter bereits mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
2. Der Typ beim Bürgeramt hat dabei rumgemoppert, als ob ich der letzte Mensch sei, hat es aber am Ende dank meines deeskalierenden Verhaltens dennoch getan.
3. Ob die Mutter mit diesem Verwaltungsakt einverstanden ist oder nicht interessierte diesen Eunuchen zwar persönlich, er musste sich allerdings von der Person, die er angerufen hatte, bestätigen lassen, dass ich von seinem Job tatsächlich mehr verstehe, als er selbst.
4. Kurz: das Einverständnis der Mutter ist für diesen Meldevorgang nicht erforderlich!!!!! Fakt! Punkt! Ende des Gesprächsbedarfs zu diesem Detail!
5. Das es ggf. als politisches Statement gewertet werden könnte, dass man als nichterziehendes Täterdrecksschwein noch die Nerven hat ein Nichtfamilienmitglied bei sich mit Nebenwohnsitz anzumelden, ist ein Grund, dies zu tun.
6. Ein noch besserer Grund ist die eigene Psychohygiene.
7. Der damals ausschlaggebende Anlass in meinem Einzelfall war, dass ich ggf. einen Steuervorteil davon haben könnte.
8. Das Argument mit der Feuerwehr ist saugeil und einer dieser Höhepunkte, weshalb ich auch nach knapp drei Jahren immer noch täglich in dieses Forum gucke, obwohl ich mittlerweile einsehen musste, dass ich mehr Probleme mit mir selber habe, als mit der Kindesmutter.
1. Ich habe (Vergangenheitsform!) meine Tochter bereits mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
2. Der Typ beim Bürgeramt hat dabei rumgemoppert, als ob ich der letzte Mensch sei, hat es aber am Ende dank meines deeskalierenden Verhaltens dennoch getan.
3. Ob die Mutter mit diesem Verwaltungsakt einverstanden ist oder nicht interessierte diesen Eunuchen zwar persönlich, er musste sich allerdings von der Person, die er angerufen hatte, bestätigen lassen, dass ich von seinem Job tatsächlich mehr verstehe, als er selbst.
4. Kurz: das Einverständnis der Mutter ist für diesen Meldevorgang nicht erforderlich!!!!! Fakt! Punkt! Ende des Gesprächsbedarfs zu diesem Detail!
5. Das es ggf. als politisches Statement gewertet werden könnte, dass man als nichterziehendes Täterdrecksschwein noch die Nerven hat ein Nichtfamilienmitglied bei sich mit Nebenwohnsitz anzumelden, ist ein Grund, dies zu tun.
6. Ein noch besserer Grund ist die eigene Psychohygiene.
7. Der damals ausschlaggebende Anlass in meinem Einzelfall war, dass ich ggf. einen Steuervorteil davon haben könnte.
8. Das Argument mit der Feuerwehr ist saugeil und einer dieser Höhepunkte, weshalb ich auch nach knapp drei Jahren immer noch täglich in dieses Forum gucke, obwohl ich mittlerweile einsehen musste, dass ich mehr Probleme mit mir selber habe, als mit der Kindesmutter.