27-01-2013, 21:41
An der Fragestellung ist meines Erachtens nichts auszusetzen.
Ist grundätzlich der Wunsch eines Gutachters, dass das Gericht die Fragestellung bestmöglich stellt.
Ich hätte mir gewünscht, dass sie zur damaligen Zeit, als es um den Mißbrauchsvorwurf gegen mich ging, ebenfalls so fundiert ausgesehen hätte.
Ist grundätzlich der Wunsch eines Gutachters, dass das Gericht die Fragestellung bestmöglich stellt.
Ich hätte mir gewünscht, dass sie zur damaligen Zeit, als es um den Mißbrauchsvorwurf gegen mich ging, ebenfalls so fundiert ausgesehen hätte.