27-01-2013, 22:16
Beschluss des OLG Nürnberg vom 24.10.2012, Az. 7 UF 969/12
- nicht rechtskräftig -
Volltext: http://openjur.de/u/557051.html
In manchen Konstellationen kann Kindesunterhalt zurückgefordert werden, nämlich dann wenn er "ausgelegt" wurde.
Details hier: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...rdern.html
- nicht rechtskräftig -
Volltext: http://openjur.de/u/557051.html
In manchen Konstellationen kann Kindesunterhalt zurückgefordert werden, nämlich dann wenn er "ausgelegt" wurde.
Details hier: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...rdern.html