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OLG Nürnberg 24.10.2012: "Ausgelegten" Kindesunterhalt zurückfordern
#1
Beschluss des OLG Nürnberg vom 24.10.2012, Az. 7 UF 969/12
- nicht rechtskräftig -
Volltext: http://openjur.de/u/557051.html

In manchen Konstellationen kann Kindesunterhalt zurückgefordert werden, nämlich dann wenn er "ausgelegt" wurde.
Details hier: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...rdern.html
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OLG Nürnberg 24.10.2012: "Ausgelegten" Kindesunterhalt zurückfordern - von p__ - 27-01-2013, 22:16

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