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Paralleljustiz im Familienrecht
#8
(27-01-2013, 23:10)Camper1955 schrieb:
(27-01-2013, 23:07)Nappo schrieb: Klar kannst Du in Deutschland kirchlich heiraten ohne das Standesamtliche folgen zu lassen.

Soviel ich weiss, geht das eben nicht. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Also vorher Standesamt, dann Kirche.

Mensch Camper. Blush
Wenn du es nicht weißt, dann sollte man, soviel ich weiß, einfach mal die Klappe halten.

Seit 2009 kann man nur kirchlich heiraten.

Aber natürlich raten die einschlägigen "Experten" zum Schutz des Unterhalts der Frau davon ab. http://www.fem.com/private/nur-kirchlich...n-982.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/de...66617.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Paralleljustiz im Familienrecht - von p__ - 27-01-2013, 22:27
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von 'c' - 27-01-2013, 23:02
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