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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#78
Hallo Leute,

ich hab mir das grad hier alles mal durchgelesen! Hab ich was verpasst?
Ist doch gar nicht so schwierig?

Also:
Jugendamt fordert eine neue Berechnung des Unterhaltes, da 2 Jahre rum sind. --> Berechtigt.

Jugendamt fordert von dir Einkommenensnachweise und Steuerbescheid. --> berechtigt.
alles andere musst du nich angeben.

Also wo ist denn jetzt das Problem?
Stell eine Excelliste auf, Stelle dein Einkommen dar und berechne dein bereinigtes Einkommen (Altersvorsorge, 5% berufsbedingete Aufwendungen etc)
Schaue auf die DDT und stelle den Unterhalt fest.
Schreibe dm JA das du Unterhalt bis zum (Geburt deines neuen Kindes) titulieren lässr, mit der Begründung, dass du demnächst ein weiteres Kind erwartest. Zudem fügrst du die Unterlagen zum Schreiben bei

Falls du dabei Hilfe brauchst. PN an mich

Gruß
Rockwurst
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:19
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:27
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:42
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 22:10
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 23:06
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 23-10-2012, 10:40
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 10-12-2012, 23:56
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von Rockwurst - 29-01-2013, 16:33

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