Gerade kam Post vom Amtsgericht. Leider nicht die erhoffte Antwort auf die eA, sondern eine Verfügung (!), man möge doch bitte vier Abdrucke des Antrags einreichen, zwecks Zustellung an Gegenseite und Jugendamt.
War leider mein Fehler, ich hab die Kopien schlicht vergessen.
Trotzdem drängt sich mir die Frage auf, ob diese richterliche Verfügung zwecks Kopien ein Fingerzeig ist, dass uns die Richterin nicht ganz ernst nimmt...?! Oder seh ich schon weiße Mäuse? Wäre ja nun nicht soooo viel Aufwand gewesen, die paar Seiten selbst zu kopieren...
War leider mein Fehler, ich hab die Kopien schlicht vergessen.
Trotzdem drängt sich mir die Frage auf, ob diese richterliche Verfügung zwecks Kopien ein Fingerzeig ist, dass uns die Richterin nicht ganz ernst nimmt...?! Oder seh ich schon weiße Mäuse? Wäre ja nun nicht soooo viel Aufwand gewesen, die paar Seiten selbst zu kopieren...