29-01-2013, 21:20
So ich hab mir jetzt das Schreiben vom Jugendamt mal genauer durchgelesen.
ich hab jetzt mal in diesen Tabellen nachgesehen - erst schreibt Sie was von 1386 Euro was ja eigentlich Gruppe 1 ist und dann bin ich auf einmal in der Gruppe 2 also ab 1500 ??? versteh ich nicht ganz
Zitat:Entsprechend den uns vorgelegten Verdienstnachweisen erzielten Sie in der Zeit von Oktober 2011 bis September 2012 ein durchschnittliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1386,40 Euro. Nachdem Sie gegenüber dem Kreisjugendamt XXX keine Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, insbesondere zu weiteren unterhaltsberechtigten Kindern, gemacht haben, gehen wir davon aus, dass Sie außer XXX keine weiteren Kinder haben.
Die Düsseldorfer Tabelle weist die Unterhaltsbedarfssätze bezogen auf zwei unterhaltsberechtigte Kinder aus. Ausgehend von Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2011 und 01.01.2013 ist aufgrund der fehlenden weiteren Unterhaltspflicht der Unterhaltsbedarf von XXX der Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle mit monatlich 333 Euro zu entnehmen. Dies entspricht 105% des Mindestunterhaltes.
ich hab jetzt mal in diesen Tabellen nachgesehen - erst schreibt Sie was von 1386 Euro was ja eigentlich Gruppe 1 ist und dann bin ich auf einmal in der Gruppe 2 also ab 1500 ??? versteh ich nicht ganz