(30-01-2013, 11:51)JahJahChildren schrieb: @Rockwurst... deine Tips von heute morgen kann ich nicht so recht nachvollziehen. Zu Recht schreibst du, dass ohne genaue Kenntniss der finanziellen Verhältnisse von ibu400 es schwierig ist, einen Rat zu erteilen. Kurz drauf soll soll er auf dein Anraten einen neuen weiteren Titel über 100% beim JA unterschreiben. Zwar begrenzt aber bis zum 18 LJ. Sein neues Kind wird nicht noch 18 Jahre brühten bis es auf die Welt kommt...
Ansonsten gebe ich dir Recht - schaltet er auf stur, kommt es wohl zur Anklage.
ibu sollte hier mal seine Eckdaten bekannt geben oder seinen RA noch mal rechnen lassen. Ich würde dann den Betrag, den ich für richtig halte (meinetwegen auch 100%) bis Geburt zahlen. Titulieren würde ich das nicht, und wenn dann beim Notar für € 20 begrenzt auf Zeitpunkt der Geburt. Und schon gar nicht mehr als 100%. Das JA zahlt ihm sicherlich nicht die Kosten für eine Abänderungsklage, respektive Schadenersatz.
Meine Aussage auf Stufe 1 stützt sich auf die Berechnung des JA.
Genaueres können wir nur sagen, wenn uns zahlen vorliegen.
Die Begerenzung war als entweder oder gemeint!
Angenommen das berechnete bereinigte Nettoeinkommen vom JA ist korrekt, so sehe ich 2 Möglichkeiten:
a) Titulierung Stufe 2 bis zur Geburt des neuen Kindes
oder
b) Titluierung Stufe 1 bis zum 18 LJ
Natürlich kann er auch eine andere zeitliche Begrenzung wählen, ob er damit durchkommt mag ich jedoch bezweifeln (allerdings sind meine Erfahrungen bei der zeitlichen Begrezung auch sehr gering)
Wenn ich richtig verstanden habe, weiß das JA noch nichts von dem neuen Kind. Daher ist deren aussage auch:
da DDT für 2 Kinder --> eine Stufe höher als berechnet.
Derzeit hat dieser Thread doch sehrviel mit Rätselraten geminsam.
Um auf die Threadüberschrift zu kommen, so musst du generell nur eine Nachzahlung ab dem Tag der in Verzugsetzung befürchten.
Zum Thema Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses (gabs nun einen oder nicht?) kann ich leider keine fundierte Aussge zu machen.