30-01-2013, 14:30
So, inzwischen weiß ich mehr.
Es ist Anzeige erstattet worden und zwar wg. V.a. sexuellen Mißbrauch und Körperverletzung.
Demjenigen, der die Polizei gerufen hat, ist die Sache im Nachhinein sehr unangenehm. Er war gegenüber der Kripo nicht bereit weitere Zeugenaussagen zu treffen.
Mein Anwalt geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird, was ja auch bedeutet, dass sie eins eröffnet hat.
Ich bin geneigt, die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen, wäre da nicht das Vorgehen und noch viel schlimmer die Aussage der Polizei, was sich zugetragen hätte.
Hier wird an drei Stellen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, um die Sache schlimmer aussehen zu lassen, als sie in Wirklichkeit war.
Aspekte, die mich entlasten könnten, werden mE ebenfalls vorsätzlich weg gelassen. (Insbesondere die Tatsache, dass meine Tochter sich an mich (!) geklammert hat, als die sexistische Polizistin von mir verlangte ich sollte mein Kind einer schreienden, wildfremden Person (nämlich ihr) aushändigen, sowie dass meine Tochter die ganze Zeit bei mir auf dem Arm geblieben ist, auch, als die Mutter bereits direkt neben mir stand, usw.)
Ich denke, ich werde mit meinem Anwalt das Für und Wieder einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Strafanzeige gegen die Beamten besprechen.
1. Welche Risiken birgt dies für mich und meine Tochter (Boomerang?)
2. Wenn ich den Beamten nachweisen könnte, vorsätzlich die Unwahrheit dokumentiert zu haben, welche Konsequenzen hätte dies dann ggf. für die?
3. Wie wahrscheinlich wäre es, dass meine Tochter erneut befragt würde?
4. Ich kenne jetzt Namen, Anschrift und Telefonnummer desjenigen, der die Polizei angerufen hat. Ich hege, wie gesagt, keinen Groll mehr gegen diese Person, würde aber schon gerne wissen, ob er auch den Polizeieinsatz beobachtet hat, denn er wäre ggf. als Zeuge gegen die Beamten wohl notwendig.
Es ist Anzeige erstattet worden und zwar wg. V.a. sexuellen Mißbrauch und Körperverletzung.
Demjenigen, der die Polizei gerufen hat, ist die Sache im Nachhinein sehr unangenehm. Er war gegenüber der Kripo nicht bereit weitere Zeugenaussagen zu treffen.
Mein Anwalt geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird, was ja auch bedeutet, dass sie eins eröffnet hat.
Ich bin geneigt, die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen, wäre da nicht das Vorgehen und noch viel schlimmer die Aussage der Polizei, was sich zugetragen hätte.
Hier wird an drei Stellen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, um die Sache schlimmer aussehen zu lassen, als sie in Wirklichkeit war.
Aspekte, die mich entlasten könnten, werden mE ebenfalls vorsätzlich weg gelassen. (Insbesondere die Tatsache, dass meine Tochter sich an mich (!) geklammert hat, als die sexistische Polizistin von mir verlangte ich sollte mein Kind einer schreienden, wildfremden Person (nämlich ihr) aushändigen, sowie dass meine Tochter die ganze Zeit bei mir auf dem Arm geblieben ist, auch, als die Mutter bereits direkt neben mir stand, usw.)
Ich denke, ich werde mit meinem Anwalt das Für und Wieder einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Strafanzeige gegen die Beamten besprechen.
1. Welche Risiken birgt dies für mich und meine Tochter (Boomerang?)
2. Wenn ich den Beamten nachweisen könnte, vorsätzlich die Unwahrheit dokumentiert zu haben, welche Konsequenzen hätte dies dann ggf. für die?
3. Wie wahrscheinlich wäre es, dass meine Tochter erneut befragt würde?
4. Ich kenne jetzt Namen, Anschrift und Telefonnummer desjenigen, der die Polizei angerufen hat. Ich hege, wie gesagt, keinen Groll mehr gegen diese Person, würde aber schon gerne wissen, ob er auch den Polizeieinsatz beobachtet hat, denn er wäre ggf. als Zeuge gegen die Beamten wohl notwendig.