26-03-2009, 18:43
Mit Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe klagt sichs besonders unbeschwert. Den Anwalt zu wechseln ist allerdings ein Problem bei PKH, wenn die Klage bereits läuft. Dann geht nichts mehr, der Anwalt hat seinen Gebührenanspruch bereits verdient. Oder wurde erst Beratungshilfe genehmigt, aber noch nicht Prozesskostenhilfe?