30-01-2013, 15:46
(30-01-2013, 14:23)Rockwurst schrieb: Liegt der Mangelfall nicht erst ab <1000€ bei berufstätigen vor?
Der Bedarfskontrollbetrag beträgt seit diesem Jahr 1000€ für berufstätige.
richtig?
Das bereinigte Nettoeinkommen (laut JA) liegt bei 13xx€, demnach sind 3xx€ für Unterhaltszahlungen übrig, also genug Geld um nach Stufe 1 der DDT zu zahlen.
Daher halte ich die Chancen, den Klageweg zu beschreiten und auf 65% zu hoffen für sehr sehr gering.
Und bei Stuhrheit hat Ibu meines erachstens auch nicht den Hauch einer Chance vor Gericht.
Alles unter der Voraussetzung, dass die Berechnung vom JA stimmt.