30-01-2013, 15:56
(30-01-2013, 15:46)Rockwurst schrieb:(30-01-2013, 14:23)Rockwurst schrieb: Liegt der Mangelfall nicht erst ab <1000€ bei berufstätigen vor?
Der Bedarfskontrollbetrag beträgt seit diesem Jahr 1000€ für berufstätige.
richtig?
Das bereinigte Nettoeinkommen (laut JA) liegt bei 13xx€, demnach sind 3xx€ für Unterhaltszahlungen übrig, also genug Geld um nach Stufe 1 der DDT zu zahlen.
Daher halte ich die Chancen, den Klageweg zu beschreiten und auf 65% zu hoffen für sehr sehr gering.
Und bei Stuhrheit hat Ibu meines erachstens auch nicht den Hauch einer Chance vor Gericht.
Alles unter der Voraussetzung, dass die Berechnung vom JA stimmt.
Ja, soweit richtig. Aber halt auch nur bis Geburt. Deswegen ja auch bei 100% max bis Geburt titulieren. Ansonsten steht er vor einer Abänderungsklage ohne große Aussicht auf Erfolg. Oder das JC jammert, weil er freiwillig tituliert hat, obwohl er ja wusste, dass da noch ein Kind unterwegs ist. Alles nur Stress und Kosten für ibu.
Außerdem hat ibu ja auch noch nicht gesagt, ob diese 13xx bereinigt sind. Die hat das JA soweot ich weiß ermittelt, und wie die rechnen wissen wir ja.