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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Beim GröFraZ werden auch noch einige Details genannt.

http://blog.beck.de/2013/02/01/es-ist-vollbracht


Vor Allem der Hinweis auf die Gesetzesbegründung erscheint mir sehr wichtig, da hier den Richtern ausdrücklich der Joker mit den Kommunikationsstörungen aus der Hand genommen wurde.

Ein Ausdruck der Begründung gehört ab sofort in jeden Antrag auf GSR.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von beppo - 01-02-2013, 19:53

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