01-02-2013, 19:53
Beim GröFraZ werden auch noch einige Details genannt.
http://blog.beck.de/2013/02/01/es-ist-vollbracht
Vor Allem der Hinweis auf die Gesetzesbegründung erscheint mir sehr wichtig, da hier den Richtern ausdrücklich der Joker mit den Kommunikationsstörungen aus der Hand genommen wurde.
Ein Ausdruck der Begründung gehört ab sofort in jeden Antrag auf GSR.
http://blog.beck.de/2013/02/01/es-ist-vollbracht
Vor Allem der Hinweis auf die Gesetzesbegründung erscheint mir sehr wichtig, da hier den Richtern ausdrücklich der Joker mit den Kommunikationsstörungen aus der Hand genommen wurde.
Ein Ausdruck der Begründung gehört ab sofort in jeden Antrag auf GSR.