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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
hier der "Brüller" zum Ganzen:
Zitat:Elternteile die sich vom Staat mit dem Unterhaltsvorschuss aushalten lassen und keinen Unterhalt zahlen, sollten keinen direkten Anspruch auf die gemeinsame Sorge haben. Elternteile, ins besondere Väter wird es viel zu einfach gemacht, sie sehen den Unterhaltsvorschuss als Darlehen und zahlen ihn so gut wie nie zurück.
https://www.openpetition.de/petition/onl...-pflichten

Big Grin
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Ibykus - 02-02-2013, 01:08

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