(02-02-2013, 11:46)Skipper schrieb: Moin Safran.Ja 5 Personen Zeitweilig
Um Dir helfen zu können, mußt Du schon etwas mehr über Deine Familie schreiben:
Was verdient die Frau, wie alt sind die drei Kinder usw.
Wie sind die zwei externen Kinder vom Jobcenter berücksichtigt, mit welchen Umgangszeiten? - Keine
Berücksichtigt ist nur unser gemeinsamer Sohn , er ist 2 Jahre alt.
Die beiden Zwillinge sind 6 Jahre alt.
Meine Freundin geht nicht Arbeiten , bis der kleine im Kindergarten ist.
Wie groß ist die Wohnung? 70Qm
430 € Miete für eine Bedarfsgemeinschaft von zeitweilig 5 Personen?
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29-07-2015, 22:32 Letzter Beitrag: raid |
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