So is es, wasnun.
Der Beistand (Jugendamt) wird demnach nur für die Ansprüche des Kindes vertretend tätig, kann die KiMu aber zum BU beraten.
Dazu bitte auch hier und hier nachlesen.
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Hast Du Deine finnazielle Situation auch schon nach dem SGB II durchgerechnet?
Nach § 11b Abs. 1 Satz 7 können titulierte Unterhalte abgesetzt werden. Auf KU trifft das in jedem Fall zu, vermutlich auch für BU.
Problem der Trennungsväter ist immer wieder die Vereinbarkeit von Familie und Job, von Umgang mit den und Unterhalt für die Kinder ...
- zzgl. BU für die 'Fremd-Betreuung' der Kinder durch die KiMu überwiegend entfernt vom Vater.
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Der Beistand (Jugendamt) wird demnach nur für die Ansprüche des Kindes vertretend tätig, kann die KiMu aber zum BU beraten.
Dazu bitte auch hier und hier nachlesen.
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Hast Du Deine finnazielle Situation auch schon nach dem SGB II durchgerechnet?
Nach § 11b Abs. 1 Satz 7 können titulierte Unterhalte abgesetzt werden. Auf KU trifft das in jedem Fall zu, vermutlich auch für BU.
Problem der Trennungsväter ist immer wieder die Vereinbarkeit von Familie und Job, von Umgang mit den und Unterhalt für die Kinder ...
- zzgl. BU für die 'Fremd-Betreuung' der Kinder durch die KiMu überwiegend entfernt vom Vater.
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