03-02-2013, 22:36
In Deutschland gab es selbst nach dem alten Recht nie erfolgreiche Klagen, wenn nicht der EGMR lautstark aufgetreten ist. Klagen in Deutschland waren immer, sind und werden absolut hoffnunglos bleiben.
Bleibt das EGMR, das auch die jetzige Änderung erzwungen hat. Der EGMR hat immer nur Minimalanforderungen verlangt (bekanntlich hat Deutschland nicht einmal die erfüllt), ich glaube nicht dass demnächst die neue deutsche Regelung erfolgreich angegriffen werden kann.
Das könnte aber noch kommen, je mehr sich die Standards verschieben. Ich denke, in einigen Jahren könnte es aber wieder soweit sein. Meiner Einschätzung nach liegt der Knackpunkt in der Unmöglichkeit für nichteheliche Väter, bei der Namenswahl, Beschneidung (drastisch!), den ersten Impfungen, Taufe etc. mitzuwirken, weil während der Widerspruchsfrist ab Geburt nach wie vor Alleinsorge der Mutter besteht. In der wichtigsten Zeit werden also die Rechte aus Art. 8 EMRK weiterhin verwehrt.
Man könnte also sagen, die Polit-Deppen haben mit ihrem Gezerfe um Fristen damit einen Selbstzerstörungsschalter in den neuen §1626a BGB eingebaut. An den ersten wichtigen Alleinentscheidungen über das Kind wird sich auch die öffentliche Diskussion immer wieder entzünden, Väter werden dazu Geschichten bringen.
Bleibt das EGMR, das auch die jetzige Änderung erzwungen hat. Der EGMR hat immer nur Minimalanforderungen verlangt (bekanntlich hat Deutschland nicht einmal die erfüllt), ich glaube nicht dass demnächst die neue deutsche Regelung erfolgreich angegriffen werden kann.
Das könnte aber noch kommen, je mehr sich die Standards verschieben. Ich denke, in einigen Jahren könnte es aber wieder soweit sein. Meiner Einschätzung nach liegt der Knackpunkt in der Unmöglichkeit für nichteheliche Väter, bei der Namenswahl, Beschneidung (drastisch!), den ersten Impfungen, Taufe etc. mitzuwirken, weil während der Widerspruchsfrist ab Geburt nach wie vor Alleinsorge der Mutter besteht. In der wichtigsten Zeit werden also die Rechte aus Art. 8 EMRK weiterhin verwehrt.
Man könnte also sagen, die Polit-Deppen haben mit ihrem Gezerfe um Fristen damit einen Selbstzerstörungsschalter in den neuen §1626a BGB eingebaut. An den ersten wichtigen Alleinentscheidungen über das Kind wird sich auch die öffentliche Diskussion immer wieder entzünden, Väter werden dazu Geschichten bringen.