03-02-2013, 23:30
Ich muss selbst noch einmal antworten. Habe jetzt ,mal den SGB II, vor allem den Punkt 7 gelesen. Laut JA bin ich mit dem Selbsteinbehalt (1100 Euro) Leistungsfähig. Also KU+BU.
Bedeutet das aber nach SGB II 7, dass ich meine waren Ausgaben, also Umgangskosten, Kredit....die wärend unsere Beziehung angeschafft wurden, z.Zt. laufende horende Arztrechnungen, RA Kosten einschließlich der erweiterten Umgangszeiten, als Standartprogramm, mit meinen Kindern eventuell geltend machen kann, um die Sicherstellung des KU zu gewährleisten?
Wem schreibe ich das? JA?
Bedeutet das aber nach SGB II 7, dass ich meine waren Ausgaben, also Umgangskosten, Kredit....die wärend unsere Beziehung angeschafft wurden, z.Zt. laufende horende Arztrechnungen, RA Kosten einschließlich der erweiterten Umgangszeiten, als Standartprogramm, mit meinen Kindern eventuell geltend machen kann, um die Sicherstellung des KU zu gewährleisten?
Wem schreibe ich das? JA?