04-02-2013, 08:24
(03-02-2013, 23:30)wasnun schrieb: Bedeutet das aber nach SGB II 7, dass ich meine waren Ausgaben, also Umgangskosten, Kredit....die wärend unsere Beziehung angeschafft wurden, z.Zt. laufende horende Arztrechnungen, RA Kosten einschließlich der erweiterten Umgangszeiten, als Standartprogramm, mit meinen Kindern eventuell geltend machen kann, um die Sicherstellung des KU zu gewährleisten?
Meiner Meinung nach gehört das mit in die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommen.