04-02-2013, 12:51
Es scheint leider so, als hätte mich mein schlechtes Gefühl doch nicht getrogen. Die Richterin hat durch diese unsägliche, zeitverschwendende Verfügung, man möge doch bitte vier Abdrucke des Antrages einreichen, den frühzeitig genug gestellten Antrag auf Umgang am Freitag so verzögert, dass der Termin aller Voraussicht nach nicht stattfinden kann (denn die Gegenseite hat ja auch eine Woche Zeit zur Stellungnahme).
Mein LG hat heute morgen mit der Rechtspflegerin telefoniert, die den Fall bearbeitet. Die meinte zwar, es sei richtig, dass dem Antragsteller wegen Formfehlern eigentlich kein Nachteil entstehen darf, aber sie wisse nicht, warum unser Anliegen, keinen zeitlichen Bruch im Kontakt zu den Kindern entstehen zu lassen, bei der Richterin kein Gehör gefunden hat. Durch die Blume also: "Natürlich haben Sie den Antrag früh genug gestellt, aber die Richterin nutzt Ihren kleinen Kopierfehler dahingehend, Ihren Antrag platzen zu lassen. Was das für`s Hauptsacheverfahren bedeutet, können Sie sich ja selbst denken."
Sollte sich das wirklich so bestätigen, werden wir wohl die Segel streichen. Wir sind mit den Nerven fertig und haben auch noch ein Leben abseits dieses wohl sinnlosen Kampfes.
Mein LG hat heute morgen mit der Rechtspflegerin telefoniert, die den Fall bearbeitet. Die meinte zwar, es sei richtig, dass dem Antragsteller wegen Formfehlern eigentlich kein Nachteil entstehen darf, aber sie wisse nicht, warum unser Anliegen, keinen zeitlichen Bruch im Kontakt zu den Kindern entstehen zu lassen, bei der Richterin kein Gehör gefunden hat. Durch die Blume also: "Natürlich haben Sie den Antrag früh genug gestellt, aber die Richterin nutzt Ihren kleinen Kopierfehler dahingehend, Ihren Antrag platzen zu lassen. Was das für`s Hauptsacheverfahren bedeutet, können Sie sich ja selbst denken."
Sollte sich das wirklich so bestätigen, werden wir wohl die Segel streichen. Wir sind mit den Nerven fertig und haben auch noch ein Leben abseits dieses wohl sinnlosen Kampfes.