04-02-2013, 19:20
(04-02-2013, 16:35)Jessy schrieb: "...Darüberhinaus sei die Richterin nicht erfreut über den erneuten Antrag und mein LG müsse schon verstehen, dass die Betrugsanzeige für die Antragsgegnerin einen Vertrauensbruch darstelle und daher ja nicht mit einer weiteren Kooperation zu rechnen war."
Bin sprachlos.
Wieso? Das war doch zu erwarten.
Deinem Lebensgefährten ist es gelungen, sich in der letzten Verhandlung in eine sehr gute Position zu bringen. Nach Deiner Darstellung hatte die Richterin ein durchweg positives Bild von seiner Person als demjenigen, dem es nur um das Wohl seiner Kinder geht, während die Kindesmutter als die alleinig Unkooperative dargestellt wurde.
Dieses Bild hat mit seiner Anzeige einen ziemlichen Riss bekommen. Jetzt steht auch er als einer dar, der der Kindesmutter nur zu gern eins auf den Deckel gibt, nur um ihr zu schaden. Es deutet nun einmal nicht auf ein Bemühen um ein kooperatives Elternverhältnis hin, wenn man den anderen Elternteil anzeigt.
Vermutlich wird nun ein ganz konkreter Umgangsplan beschlossen. Aber so entgegenkommend wie die Richterin in der ersten Verhandlung war, wird sie zu Deinem Lebensgefährten wohl nicht mehr sein.