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Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen
#1
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ku...81353.html

Einr Wahnsinns-Geschichte. Mann lässt 2004 Samen einlagern (Lagervertrag läuft ein Jahr), falls er später mal krank wird. Freundin (nicht verheiratet! Normalerweise bereits ein Hindernis für die künstliche Befruchtung) fälscht seine Unterschrift, um sich eine Befruchtung damit zu erschleichen. Er ist sauer als sie ein Kind daraus bekommt, Beziehung zerbricht, er zahlt aber Unterhalt und erkennt die Vaterschaft an.

November 2007: Die Ex bekommt Zwillinge von seinen unerklärlicherweise weiterhin eingefrorenen Spermien, die Nachricht darüber bekommt er in Form einer höhnischen SMS. Und das, obwohl der Lagervertrag längst ausgelaufen ist und er nirgends eine Zustimmung unterschrieben hat. Die Ex hatte erneut Unterschriften gefälscht, ihre alte Masche, darüber hinaus liefen noch andere Betrugstricks von ihr. Die Klinik muss zahlen, sagt das Landgericht Dortmund.

Doch das OLG sagt: Mann muss zahlen, die illegale Lagerverlängerung durch die Ex spiele keine Rolle. Sie hat zwar zugegeben, Unterschriften zu fälschen, aber hey, die könnten ja auch echt sein, oder?

Die Alleinsorge durch Frauen für jedwedes genetische Material und alle Folgen daraus beginnt in diesem Land de facto, sobald das Sperma produziert ist. Es gab ja auch mal den Fall des Mannes im Koma, dem die Frau Samen entnehmen liess und damit schwanger wurde. Männer haben keinerlei Verfügungsrechte über ihre Zeugungsmöglichkeiten. Die stehen allein Frauen zu und natürlich die vollen Verfügungsrechte über die eigenen Möglichkeiten.

Männer mit geplanter Vasektomie oder Krankheiten, die vorher Samen einfrieren lassen haben darüber unbedingt vor Frau und Freundin zu schweigen, nur Nichtwissen schützt. Eine zerbrochene Ehe, ausgelaufene Lagerverträge, jedwede Absprache oder gar sogenannte "Recht" (gröhl) schützt nicht davor.
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Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von p__ - 04-02-2013, 22:34

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