05-02-2013, 00:37
@ Theo - Sehr schlau, der Einfall mit der Verwirkung von UH - das muss man aber auch erst mal durchsetzen können. Dann sag mir doch mal, was du in folgender Situation getan hättest: Es flattert ein Schreiben vom JC rein mit der Aufforderung zum BU. Man schreibt zurück, dass kein BU-Anspruch besteht wg. nachweislich neuer verfestigter Lebensgemeinschaft der KM. Daraufhin kriegt man wieder ein Schreiben, dass dem JC diese Lebensgemeinschaft nicht bekannt sei, und man gefälligst zu zahlen hätte, sonst ... (eine halbe Seite mit Paragraphen und Androhungen).
Daraufhin schreibt man nochmal, diesmal sogar an die Leitung des JC. Ergebnis? Keines - Forderung nebst Drohungen wird aufrecht erhalten.
Oder hab ich deinen Satz mißverstanden, und du meintest, mit unserer Anzeige hätten wir den Umgangsanspruch "verwirkt"?
Achja - hab ich im übrigen schon erwähnt, dass wir inzwischen vom LG der KM bedroht wurden, falls die Anzeige nicht zurückgezogen wird (was überhaupt nicht mehr möglich ist)? Und für sowas bringst du Verständnis auf und willst uns in die Schuhe schieben, wir würden nur Ärger machen wollen?
Wegen Menschen wie dir sehen manche Männer ihre Kinder ein Leben lang nicht mehr.
@ iglu - Kann sein. Ist aber auch egal. Wir haben fertig.
Daraufhin schreibt man nochmal, diesmal sogar an die Leitung des JC. Ergebnis? Keines - Forderung nebst Drohungen wird aufrecht erhalten.
Oder hab ich deinen Satz mißverstanden, und du meintest, mit unserer Anzeige hätten wir den Umgangsanspruch "verwirkt"?
Achja - hab ich im übrigen schon erwähnt, dass wir inzwischen vom LG der KM bedroht wurden, falls die Anzeige nicht zurückgezogen wird (was überhaupt nicht mehr möglich ist)? Und für sowas bringst du Verständnis auf und willst uns in die Schuhe schieben, wir würden nur Ärger machen wollen?
Wegen Menschen wie dir sehen manche Männer ihre Kinder ein Leben lang nicht mehr.
@ iglu - Kann sein. Ist aber auch egal. Wir haben fertig.