05-02-2013, 16:42
(05-02-2013, 16:03)Leutnant Dino schrieb: Das bedeutet, wenn 135,- €/Kind gezahlt wird, ist man defacto unschuldig. Alles andere ist Zivilrecht.
Es sei denn, der Zahlesel hat einen Titel am Hals.
(05-02-2013, 16:03)Leutnant Dino schrieb: Wenn ein glorreicher Amtsrichter den Lebensbedarf höher als 135,- € ausurteilt, dann kann der Unterhaltsberechtigte höheren Unterhalt als den bisherigen Unterhaltsvorschuss einklagen. Der Staat ist verpflichtet den Lebensbedarf zu decken, wenn der Unterhaltszahler ausfällt.Das denke ich auch. Wenn er alle paar Monate blind Milliarden in griechischen Hintern steckt, dann warum nicht auch mal etwas für die eigenen Steuerzahler morgen zu tun. Finde ich mehr als gerecht.