05-02-2013, 16:47
(05-02-2013, 16:44)Austriake schrieb: Und wie ist das mit einem geleasten Auto? Das gehört eigentumsmässig ja immer noch der Daimler Bank, der Fahrer hat es nur auf Zeit gemietet.An dem Auto nicht - aber der GV wird fragen, wer die Leasingraten bezahlt und die dann ggf. abgreifen. Man kommt einfach um den unbeteiligten Dritten nicht herum.
Da dürfte der Gerichtsvollzieher auch nichts machen können, oder?
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