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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#5
(05-02-2013, 23:02)FreiHerr schrieb: Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben.

Unsinn. Den Drang zur Klarstellung solltest du dir für alles andere aufsparen, als für ein Strafverfahren.

Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld "klarstellen" - er schweigt. Mach alles, wo du einen "Drang" verspürst nicht ohne Rücksprache mit deinem Strafverteidiger! Auch die Hinweise von @Camper nur über deinen Anwalt. Strafrecht ist was völlig anderes als Familienrecht!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von sorglos - 06-02-2013, 01:14

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