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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#7
@ FreiHerr

sehr viele Verurteilungen in Strafverfahren (nicht nur §170 StGB) stützen sich auf die eigenen Angaben des Angeklagten, auch Geständnis genannt.

Mir wäre die Gefahr zu gross, dass Richter und Staatsanwalt sich aus meiner "Klarstellung" genau das herauspicken und als Beweis werten was sie zu einer Verurteilung brauchen.

Als Beschuldigter im Strafverfahren zum §170 StGB kannst du vieles falsch machen, wenn Du redest. Und nichts falsch machen, wenn Du schweigst. Soll doch der Staatsanwalt gefälligst seinen Job machen. Du als Angeklagter hast doch überhaupt keine Ahnung, was die da von dir wollen!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von Austriake - 06-02-2013, 09:13

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