06-02-2013, 10:00
(05-02-2013, 20:52)Leutnant Dino schrieb: @Ibykus
Das ist ja ein dehnbarer Gummi. Da liegt der Lebensbedarf mitunter oberhalb des Existenzminimum. Das wundert mich ziemlich stark, denn das Strafgesetzbuch sollte für alle gleich sein, unabhängig vom Einkommen, sozialer Status etc. Ein Richter kann sich nach dieser Argumentation nett austoben.
Der Lebensbedarf sollte dann aber auch nachgewiesen werden. Wenn die Kinder schon von Anfang an Unterhaltsvorschuss bekommen, wie in meinem Fall, dann liegt der Lebensbedarf nicht höher. Die Unterhaltsberechtigten kommen seit Jahren mit diesem Geld schließlich aus.
lieber Leutnant,
Du sollst Deinem Kind nicht das Überleben sichern, sondern es an Deinem Lebenstandard teilhaben lassen. Dementsprechend schuldest Du ihm ja auch einen einkommensabhängigen Unterhalt. Das so zu regeln hat sich der Gesetzgeber nun einmal entschieden. Nur wenn Dein Kind nicht bedürftig ist, weil es über eigenes Einkommen oder über Erträge aus eigenem Vermögen verfügt, entfällt die Unterhaltsschuld.
Falsch ist deswegen auch das:
T-FAQ schrieb:Wurde die Bedürftigkeit der Kinder überhaupt festgestellt? Wenn die Mutter genug Geld verdient, sind die Kinder nicht bedürftig.Das Einkommen der Mutter hat mit der Bedürftigkeit des Kindes nichts zu tun. Es kann lediglich dazu führen, dass [an anderer Stelle des T-FAQ richtig erwähnt] die Mutter zum Betreuungsunterhalt, den sie leistet, auch noch barunterhaltspflichtig wird/ ist.
Dass man vor diesem gesetzgeberischen Hintergrund Väter nicht entlasten kann, die sich einer solchen Verpflichtung entziehen, indem sie sich nicht hinreichend um Arbeit bemühen, ist ja von der Logik her nachvollziehbar.
Ihm dann fiktives Einkommen zu unterstellen, ist auch vertretbar. Das alles muss aber vor Willkür geschützt sein. Wildes "drauflos-spekulieren" sollte unter Strafe gestellt werden.
Wenn durch sinnentleerte Gesetze Väter kriminalisiert werden, dann gehören auch Richter und Richterinnen hinter Schloß und Riegel, wenn sie -von welchen Motiven auch immer geleitet- den Bogen überspannen, um eine Unterhaltspflicht oder -schuld zu begründen.
Sitzen solche Strolche dann auch noch mit fettem, vom Steuerzahler finanzierten Einkommen als Richter bei den Oberlandesgerichten, sollte als Mindeststrafe Haft nicht unter einem Jahr angedroht sein.