06-02-2013, 10:06
(06-02-2013, 10:00)Ibykus schrieb: Es kann lediglich dazu führen, dass [an anderer Stelle des T-FAQ richtig erwähnt] die Mutter zum Betreuungsunterhalt, den sie leistet, auch noch barunterhaltspflichtig wird/ ist.
Na dann viel Erfolg bei einer Verurteilung des Vater, der gar nicht barunterhaltspflichtig ist, sondern die Mutter.