06-02-2013, 11:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 11:58 von Clint Eastwood.)
@Friedrich:
Deine Geschichte ist nicht 100% klar für mich, es wäre sehr hilfreich, wenn Du Deine Geschichte mal strukturiert aufschreibst.
Ein schuldenfreies Haus (Wert = ??, aber wahrscheinlich >100k Euro) ist blockiert wegen 8000 Euro Schulden?!?
Warum leitest Du nicht die Zwangsversteigerung ein und kriegst 60k, davon zahlst Du 8k Schulden und es sind 52k übrig.
Warum leihst Du Dir nicht von einem Freund oder vom Verleiher 8000 Euro, zahlst Deine Schulden ab und zahlst ihm nach Verkauf des Hauses 12000 Euro zurück --> 88000 Euro für Dich.
Nachehelicher Unterhalt: da musst Du in Berufung gehen, oder neu klagen. Niemand kann Dich zwingen, nach Deutschland zurück zu kehren und dort maximal zu verdienen.
Das ist ein Grundrecht und kann auch nicht vom Gericht gebeugt werden.
Veröffentliche doch mal Dein Urteil hier (natürlich mit allen persönlichen Daten geschwärzt)
Kinder hast Du keine erwähnt. Also geht es "nur" um nachehelichen Exen-Unterhalt, richtig?
Wieviel Rente erwartest Du in 4 Jahren? Sollte eigentlich kein Problem sein.
Wie lange warst Du verheiratet?
Ich verstehe, dass Du frustriert und durcheinander bist.
Männer zeichnen sich dadurch aus, dass sie klar denken können. Also mach einen eigenen Thread auf und strukturiere mal ein bisschen.
Kühlen Kopf und Ruhe bewahren ist die erste Bürgerpflicht.
Es gibt für alles einen Ausweg.
Gruß Clint,
der im Ausland sitzt, Umgang mit seinem Kind hat und der nur zahlt,was er für richtig und fair hält
Deine Geschichte ist nicht 100% klar für mich, es wäre sehr hilfreich, wenn Du Deine Geschichte mal strukturiert aufschreibst.
Ein schuldenfreies Haus (Wert = ??, aber wahrscheinlich >100k Euro) ist blockiert wegen 8000 Euro Schulden?!?
Warum leitest Du nicht die Zwangsversteigerung ein und kriegst 60k, davon zahlst Du 8k Schulden und es sind 52k übrig.
Warum leihst Du Dir nicht von einem Freund oder vom Verleiher 8000 Euro, zahlst Deine Schulden ab und zahlst ihm nach Verkauf des Hauses 12000 Euro zurück --> 88000 Euro für Dich.
Nachehelicher Unterhalt: da musst Du in Berufung gehen, oder neu klagen. Niemand kann Dich zwingen, nach Deutschland zurück zu kehren und dort maximal zu verdienen.
Das ist ein Grundrecht und kann auch nicht vom Gericht gebeugt werden.
Veröffentliche doch mal Dein Urteil hier (natürlich mit allen persönlichen Daten geschwärzt)
Kinder hast Du keine erwähnt. Also geht es "nur" um nachehelichen Exen-Unterhalt, richtig?
Wieviel Rente erwartest Du in 4 Jahren? Sollte eigentlich kein Problem sein.
Wie lange warst Du verheiratet?
Ich verstehe, dass Du frustriert und durcheinander bist.
Männer zeichnen sich dadurch aus, dass sie klar denken können. Also mach einen eigenen Thread auf und strukturiere mal ein bisschen.
Kühlen Kopf und Ruhe bewahren ist die erste Bürgerpflicht.
Es gibt für alles einen Ausweg.
Gruß Clint,
der im Ausland sitzt, Umgang mit seinem Kind hat und der nur zahlt,was er für richtig und fair hält