Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen
#11
Wenn man den ganzen Fall mal mit juristischer Brille betrachtet:

Vater ist Vater. Wie die Befruchtung zustande gekommen ist - ist das wirklich unterhaltsrelevant? Wie verhält es sich denn da bei einem undichten Kondom? Da wollte der Mann auch nicht Vater werden, ist es dann aber doch?

Wenn sich eine Frau widerrechtlich Sperma verschafft und sich damit befruchten lässt, dann ist das ein Fall fürs Strafgesetzbuch. Aber unterhaltstechnisch? Das würde ja bedeuten, dass sich jeder seiner Vaterschaft im Nachhinein entledigen könnte, wenn die Umstände der Befruchtung zweifelhafter Natur waren. Oder im Nachhinein zu zweifelhafter Natur erklärt würden....

Verstehe ich das jetzt noch oder hat mich das deutsche Familienrecht auch schon wirr gemacht....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von Austriake - 06-02-2013, 12:30

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Oliver Pocher ärgert sich dass er alles zahlen muss iglu 23 15.828 16-06-2017, 11:12
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Neuer Partner – Ex muss keinen Unterhalt zahlen - NACH 1 JAHR fragender 0 2.652 09-12-2016, 17:12
Letzter Beitrag: fragender
  Wenn Väter nicht für ihre Kinder zahlen Sixteen Tons 19 16.699 26-08-2016, 20:47
Letzter Beitrag: Wiederankläger
  Eike Immel muss wegen Unterhaltspflichtverletzung Geldstrafe zahlen Blumentopferde 7 8.051 07-08-2015, 06:44
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste