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Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen
#11
Wenn man den ganzen Fall mal mit juristischer Brille betrachtet:

Vater ist Vater. Wie die Befruchtung zustande gekommen ist - ist das wirklich unterhaltsrelevant? Wie verhält es sich denn da bei einem undichten Kondom? Da wollte der Mann auch nicht Vater werden, ist es dann aber doch?

Wenn sich eine Frau widerrechtlich Sperma verschafft und sich damit befruchten lässt, dann ist das ein Fall fürs Strafgesetzbuch. Aber unterhaltstechnisch? Das würde ja bedeuten, dass sich jeder seiner Vaterschaft im Nachhinein entledigen könnte, wenn die Umstände der Befruchtung zweifelhafter Natur waren. Oder im Nachhinein zu zweifelhafter Natur erklärt würden....

Verstehe ich das jetzt noch oder hat mich das deutsche Familienrecht auch schon wirr gemacht....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Künstliche Befruchtung wider Willen: Vater muss zahlen - von Austriake - 06-02-2013, 12:30

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