06-02-2013, 12:41
Das ist die Haltung, dass du für dein geklautes Auto weiter Steuer und Versicherung bezahlen sollst, weil es der Dieb ja nicht offiziell auf sich umgemeldet hat.
Angesichts der Beliebigkeit, mit der Männer zu ganz unterschiedlichen Arten der Vaterschaft verurteilt werden (die Eigenschaft ist hochdisponabel), könnte ja auch ganz einfach §1600d greifen, die Vaterschaftsfeststellung: "Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.". Er hat ihr aber nachweislich nicht beigewohnt. Keine Feststellung, keine Vaterschaft.
Angesichts der Beliebigkeit, mit der Männer zu ganz unterschiedlichen Arten der Vaterschaft verurteilt werden (die Eigenschaft ist hochdisponabel), könnte ja auch ganz einfach §1600d greifen, die Vaterschaftsfeststellung: "Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.". Er hat ihr aber nachweislich nicht beigewohnt. Keine Feststellung, keine Vaterschaft.