Erst mal ruhig bleiben, kommt nicht so schlimm, du hast wenig bis gar nichts zu verlieren.
Wenn du kein weiteres Einkommen hast (seit Geburt des Kindes gehabt hast) bist du nicht, bzw. nur begrenzt leistungsfähig, also ein Mangelfall.
Wenn du die Wohnung selbst bewohnst, sie angemessen ist kann sie dir nicht einfach versteigert werden, jedoch kann dir ein Wohnvorteil angerechnet werden.
Dein Selbstbehalt von 800€ könnte im Prinzip um den Wohnanteil des Selbstbehalts gekürzt werden, wenn die Wohnung abgezahlt ist.
Aber selbst wenn hast du immer noch die Nebenkosten, so dass du in jedem Fall ein Mangelfall bist.
Wege
- das Jugendamt/ARGE erkennen das an, zwingen dich nicht zur Arbeit und lassen dich in Ruhe. Glück gehabt
- die behaupten, du könntest 50% arbeiten, machen dir Druck, dann kannst du dich auf langwierige Prozesse gefasst machen.
- oder was auch gerne empfohlen wird: Titel Mindestunterhalt unterschreiben und danach Sozialleistungen beantragen, so dass der Unterhalt durchgereicht wird.
Auch bei Sozialleistungen darf man eine angemessene selbstbewohnte Wohnung besitzen, allerdings werden nur die Zinslasten ohne Tilgung und die Nebenkosten berücksichtigt.
Betreuungsunterhalt wirst du nicht leisten müssen.
Wenn ein Vaterschaftstest positiv war (also einer, bei dem du die Proben selbst abgeschickt hast oder beim Amtsarzt durchgeführt wurde) kannst du auch unterschreiben.
Danach wirst du aufgefordet werden, deine Einkünfte offen zu legen. Und spätestens hier musst du anfangen zu überlegen und verhindern, dass dich das Jugendamt über den Tisch zieht.
Insbesondere dort keine Stundung o.ä. akzeptieren, keine Titel unterschreiben ohne dich vorher erkundigt zu haben.
Wichtig ist für dich, dass du die Situation nicht schleifen lässt. Im Prinzip wirst du hinterher genauso viel Kohle haben wie vorher. Nur eben mehr Papierkrieg.
Dass der Anwalt kein Bock auf deinen Fall hat ist klar: es gibt nix zu verdienen.
Wenn du kein weiteres Einkommen hast (seit Geburt des Kindes gehabt hast) bist du nicht, bzw. nur begrenzt leistungsfähig, also ein Mangelfall.
Wenn du die Wohnung selbst bewohnst, sie angemessen ist kann sie dir nicht einfach versteigert werden, jedoch kann dir ein Wohnvorteil angerechnet werden.
Dein Selbstbehalt von 800€ könnte im Prinzip um den Wohnanteil des Selbstbehalts gekürzt werden, wenn die Wohnung abgezahlt ist.
Aber selbst wenn hast du immer noch die Nebenkosten, so dass du in jedem Fall ein Mangelfall bist.
Wege
- das Jugendamt/ARGE erkennen das an, zwingen dich nicht zur Arbeit und lassen dich in Ruhe. Glück gehabt
- die behaupten, du könntest 50% arbeiten, machen dir Druck, dann kannst du dich auf langwierige Prozesse gefasst machen.
- oder was auch gerne empfohlen wird: Titel Mindestunterhalt unterschreiben und danach Sozialleistungen beantragen, so dass der Unterhalt durchgereicht wird.
Auch bei Sozialleistungen darf man eine angemessene selbstbewohnte Wohnung besitzen, allerdings werden nur die Zinslasten ohne Tilgung und die Nebenkosten berücksichtigt.
Betreuungsunterhalt wirst du nicht leisten müssen.
Wenn ein Vaterschaftstest positiv war (also einer, bei dem du die Proben selbst abgeschickt hast oder beim Amtsarzt durchgeführt wurde) kannst du auch unterschreiben.
Danach wirst du aufgefordet werden, deine Einkünfte offen zu legen. Und spätestens hier musst du anfangen zu überlegen und verhindern, dass dich das Jugendamt über den Tisch zieht.
Insbesondere dort keine Stundung o.ä. akzeptieren, keine Titel unterschreiben ohne dich vorher erkundigt zu haben.
Wichtig ist für dich, dass du die Situation nicht schleifen lässt. Im Prinzip wirst du hinterher genauso viel Kohle haben wie vorher. Nur eben mehr Papierkrieg.
Dass der Anwalt kein Bock auf deinen Fall hat ist klar: es gibt nix zu verdienen.