06-02-2013, 17:35
Vielleicht wird dieser ja vom LG in der Berufung gestellt, wenn nicht schon mal ein Revisionsgrund.
Die Anklage stützt sich eh auf unterlassene Erwerbsbemühungen. Einkommen ( reale Leistungsfähigkeit ) nicht vorhanden gewesen die letzten 3 Jahre also fiktive Einkünfte, die ja im Zivilverfahren einfach herzuzaubern sind.
Wie ist das vorm Strafgericht eigentlich mit der Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten ? Hat das Strafgericht die Glaskugel, wird die vom Familiengericht ausgeliehen oder bringt die der Staatsanwalt mit ?
Die Anklage stützt sich eh auf unterlassene Erwerbsbemühungen. Einkommen ( reale Leistungsfähigkeit ) nicht vorhanden gewesen die letzten 3 Jahre also fiktive Einkünfte, die ja im Zivilverfahren einfach herzuzaubern sind.
Wie ist das vorm Strafgericht eigentlich mit der Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten ? Hat das Strafgericht die Glaskugel, wird die vom Familiengericht ausgeliehen oder bringt die der Staatsanwalt mit ?