06-02-2013, 17:55
Antragsgegnerin ist die Tochter, nicht die Ex. Deshalb ist die Ex nicht geladen. Den Begriff "Güteverhandlung" kannst du vergessen. Was du tun sollst? Dich mit deinem Anwalt vorher gut absprechen, damit der die Zahlen parat hat. Hier im Thread wurde ja einiges dazu gesagt.