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Die Scheinasylantin und das Kind
#6
(06-02-2013, 19:33)Jigsaw schrieb: Angenommen er wird zu einem fiktiven Einkommen verurteilt, zahlt denn den KU nicht. Dann dürfte auch die Wohnung weg sein bei eingeleiteter Pfändung.

Klar, wenn man alles schleifen lässt. Wenn man sich aber rechtzeitig kümmert, dann sammeln sich nicht so viele Rückstände an und es gibt ja die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen, wenn nach Bedienung des Titels nicht genug zum eigenen Lebensunterhalt bleibt.
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Nachrichten in diesem Thema
Die Scheinasylantin und das Kind - von cowboy - 06-02-2013, 15:30
RE: Die Scheinasylantin und das Kind - von MitGlied - 06-02-2013, 19:49

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